DSFinV-K: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Handbuch Faktura.CASH Kassensoftware
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Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nach $146a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 AO:  
Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nach $146a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 AO:  


Rechtsgrundlage gemäß BSI-K-TR-0362-2019
* Rechtsgrundlage ist das [https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_TR/Technische_Sicherheitseinrichtungen/BSI-K-TR-0362-2019.html Informationsblatt gemäß BSI-K-TR-0362-2019]
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_TR/Technische_Sicherheitseinrichtungen/BSI-K-TR-0362-2019.html


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Version vom 4. Oktober 2024, 03:59 Uhr


Die DSFinV-K ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen.

Die drei wichtigsten Punkte der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) sind :

  • Einzelaufzeichnung von Kassiervorgängen (mit TechnischeSicherheitsEinheit kurz TSE)
  • Kassenabschluss (Tagesabschluss)
  • Programmierprotokoll (Änderungsaufzeichnung)
  • Datenexport aller relevanten Kassendaten zur Steuerprüfung bzw. Kassennachschau mit Hilfe des Fiskaldatenexportes


Beachten Sie dass gemäß der KassenSichV (§146a Abs. 3 AO) eine Anmeldung bei ihrem zuständigen Finanzamt erfolgen muss. Die benötigten Angaben entnehmen Sie wie folgt: Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nach $146a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 AO:


Downloads und Links

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Schnittstellenbeschreibung DSFinV-K 2.3


Rechtsgrundlagen

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